Вариант 1
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uber die Macht verfugen – располагать властью
vom Volk ausgehen – исходить от народа
die Staatsgewalt ausuben – осуществлять государственную власть
Entscheidungen treffen – принимать решения
volkerrechtliche Vertrage abschlie?en – заключать международно-правовые договоры
Staat
Der Staat ist eine organisierte Gemeinschaft von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staatsgewalt). Das Staatsgebiet ist der Bereich der staatlichen Herrschaft. Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Staatsangehorigen. Man bestimmt die Staatsangehorigkeit entweder durch die Staatsangehorigkeit der Eltern oder durch den Ort der Geburt. Aus der Staatsangehorigkeit ergeben sich Rechte (z.B. Wahlrecht) und Pflichten (z.B. Wehrpflicht). Der Staatsburger unterscheidet sich volkerrechtlich vom Auslander.
Ein Staat muss uber die Macht verfugen, seine Anordnungen durchzusetzen. Diese Staatsgewalt geht in demokratischen Staaten vom Volk aus. Das deutsche Volk ubt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind, aus. Formen unmittelbarer Demokratie wie Volksentscheid (Referendum) oder Volksbegehren sieht das Grundgesetz nur ausnahmsweise vor, namlich nur fur den Fall der Neugliederung des Bundesgebietes.
Man spricht auch von der inneren und au?eren Souveranitat des Staates. Die innere Souveranitat umfasst die Befugnis der Staatsgewalt, im Staatsgebiet das Recht selbst zu ordnen, die Regierungsform zu bestimmen und Eingriffe abzuwehren. Hiervon unterscheidet sich die au?ere Souveranitat, d.h. die